Wenn Ihre Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs verletzt werden oder wenn Sie IP-Rechte anderer verletzen, ist ein strafrechtliches Vorgehen nicht die erste Konsequenz. IP-Justizverfahren sind primär im Zivilrecht verankert. Das betrifft den Kläger, aber ebenso den Beklagten.
Verletzungsvorwürfe sollen abgewehrt und IP-Rechtsverletzungen vermieden werden.
Eine außergerichtliche Durchsetzung von geistigem Eigentum sollte die erste Option sein. Erwirken und Abwehren von einstweiligen Verfügungen - informell "Eilverfahren" genannt - sind mögliche Verfahrensfortgänge nach einer Abmahnung; im Design- und Markenrecht die wichtigste gerichtlich erhältliche Maßnahme zur sofortigen Durchsetzung eines temporären Unterlassungsanspruchs.
Anzumerken ist, dass die Geltendmachung eines Schadensersatzes gegenüber dem Unterlassungsanspruch wesentlich zeitraubender ist; Schaden wird nur in einem Hauptsacheverfahren, also nicht per Verfügungsverfahren zugesprochen.
Stand: 7. Februar 2014